„Es handelt sich nicht nur um eine schon länger existierende Forderung von uns Grünen. 2015 hat das Bundesverfassungsgericht schon festgestellt, dass das Gesetz nicht grundgesetzkonform ist, weil es die Religionsausübung und Religionsfreiheit von Kopftuch tragenden Frauen oder von Männern einschränkt, die eine Kippa oder einen Sikh-Turban tragen.“, antwortet Tuba Bozkurt.